Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sollten eigentlich eine Einheit bilden, aber leider sieht die Praxis in den meisten Unternehmen immer noch ganz anders aus. Oft haben die Firmen immer noch einen Steuerberater, der sich vielleicht schon seit vielen Jahren um die steuerlichen Belange des Unternehmens kümmert, aber ansonsten keinerlei Beratungen zu bieten hat. Dabei sollte eine gute Steuerberatung viel mehr sein, als eine reine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäfte. Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sollten sich gegenseitig ergänzen.
Für eine gute Kanzlei ist ihr Mandantenauftrag nicht damit erledigt, dass sie den Kunden bescheinigt, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäß verläuft, sondern sie setzt sich intensiv mit den Geschäftsprotzessen des Unternehmens auseinander, analysiert die Soll- und Ist-Vergleiche und zeigt anschließend Stärken und Schwächen des Unternehmens auf. Inhalt einer guten Beratung des Steuerberaters sollte es unter anderem sein, den Unternehmer auf kritische Bereiche aufmerksam zu machen.
Werden im Unternehmen dank der Hilfe des Steuerberaters das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und das Gesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (KapCoRiLiG) gut umgesetzt, erleichtert das nicht nur die Arbeit des Unternehmers, sondern auch der Wirtschaftsprüfer. Damit werden schon im Vorfeld die Weichen dafür gestellt, dass Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung schnell von statten gehen und die Arbeit im Unternehmen im gewohnten Rhythmus weiter gehen kann.