Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sollten eigentlich eine Einheit bilden, aber leider sieht die Praxis in den meisten Unternehmen immer noch ganz anders aus. Oft haben die Firmen immer noch einen Steuerberater, der sich vielleicht schon seit vielen Jahren um die steuerlichen Belange des Unternehmens kümmert, aber ansonsten keinerlei Beratungen zu bieten hat. Dabei sollte eine gute Steuerberatung viel mehr sein, als eine reine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäfte. Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sollten sich gegenseitig ergänzen.
Für eine gute Kanzlei ist ihr Mandantenauftrag nicht damit erledigt, dass sie den Kunden bescheinigt, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäß verläuft, sondern sie setzt sich intensiv mit den Geschäftsprotzessen des Unternehmens auseinander, analysiert die Soll- und Ist-Vergleiche und zeigt anschließend Stärken und Schwächen des Unternehmens auf. Inhalt einer guten Beratung des Steuerberaters sollte es unter anderem sein, den Unternehmer auf kritische Bereiche aufmerksam zu machen.
Werden im Unternehmen dank der Hilfe des Steuerberaters das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und das Gesetz zur Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (KapCoRiLiG) gut umgesetzt, erleichtert das nicht nur die Arbeit des Unternehmers, sondern auch der Wirtschaftsprüfer. Damit werden schon im Vorfeld die Weichen dafür gestellt, dass Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung schnell von statten gehen und die Arbeit im Unternehmen im gewohnten Rhythmus weiter gehen kann.
Wieviel Mark das wären …!
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Ja, unser Leben ist uns lieb und teuer … Vor allem teuer, wie wir in den letzten Jahren schmerzlich erfahren mussten. Alles, aber auch wirklich alles scheint teurer geworden zu sein, oder nicht? Das Benzin, der Strom, die Heizung, die Miete, die Lebensmittel, die Kleidung, die öffentlichen Verkehrsmittel, Kino, Zigaretten, Kosmetik, Friseurbesuche … Sogar für unsere Gesundheit müssen wir immer mehr zahlen, oft noch Zusatzbeiträge zu den ohnehin schon hohen Krankenkassenbeiträgen. (weiterlesen…)
Tagesgeld vs. Fonds
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Viele Menschen möchten ihre Ersparnisse möglichst lukrativ und dennoch sicher anlegen. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob die Wahl auf das Tagesgeld oder die Fonds fällt. Ein klarer Favorit ist nicht auszumachen – beide Alternativen haben ihre Vor-, aber auch Nachteile.
Gerade in den letzten Monaten werben einige Finanzanbieter mit einem kostenlosen Tagesgeldkonto und machen den Vertragsabschluss mit üppigen Geldprämien attraktiv. Der Geldgeber kann seine Ersparnisse für rund zwei Prozent anlegen und und erhält dafür am Jahresende einen überschaubaren, aber sicheren Gewinn.
Wer die Chance auf größere Renditen wahrnehmen möchte, sollte seine finanziellen Mittel in Fonds investieren. In Deutschland wurden in den letzten Jahren für Anlagen in Immobilienfonds bis zu zehn Prozent Rendite erwirtschaftet. Allerdings sei auch anzumerken, dass alljährlich einige Fonds einbrechen und ihren Anlegern herbe Verluste bescheren. Wer dieses Szenario weitestgehend vermeiden will, sollte in offene Fonds investieren. Dadurch werden die Investitionen auf mehrere Projekte aufgeteilt, sodass im Falle von Fehlentwicklungen einzelner Fondteile, in Summe große Verluste ausgeglichen werden.
Die Wahl der idealen Anlage ist somit eine Art Charakterfrage. Wem die Sicherheit des Geldes sehr wichtig ist und wer dafür auch geringere Gewinne in Kauf nimmt, sollte seine Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Wer allerdings ein gewisses Risiko einkalkulieren und dafür seine Chance auf lukrative Renditen wahren möchte, sollte sich mit dem Kauf von Fonds beschäftigen.
Riester-Rente
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Die Riester- Rente beruht auf Walter Riester, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales. Er war es, der eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge, mit Hilfe einer Altersvorsorgezulage, vorgeschlagen hat. Anlass hierzu war eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/01. Durch die Medien hat sich in der Öffentlichkeit der Begriff „riestern“, für die Riester- Rente durchgesetzt.
Einen Anspruch auf diese Altersvorsorgezulage haben in der Regel alle Personen die der Steuerpflicht unterliegen. So zählen Arbeitnehmer und Selbstständige, Zivildienstleistende und Landwirte, geringfügig Beschäftigte und auch ALG-II- Empfänger zu den Zulageberechtigten Personen.
Zu den nicht zulageberechtigten Personen gehören beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, auch Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung, wie Ärzte und Architekten, gehören zu den nicht zulageberechtigten Personen.
Die Riester- Rente gilt als eine freiwillige Ergänzung zu der gesetzlichen Altersvorsorge, und beinhaltet Leistungen wie Hinterbliebenen-, Alters- und Invalidenrenten. Altersvorsorgezulagen gibt es lediglich für Beiträge zu Verträgen der Altersvorsorge, welche durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurden.
Die beste Riester-Rente muss in regelmäßigen Abständen neu beantragt werden. Wird dies über einen Zeitraum von vier Jahren versäumt, so erlischt der Anspruch auf die Altersvorsorgezulage. Um dieses Antragsverfahren zu vereinfachen wurde ein Dauerzulageantrag eingeführt, welcher den Anbieter der Riester- Rente dazu bevollmächtigt die Altersvorsorgezulage auch ohne eine Zustimmung des Versicherten wieder neu zu beantragen. Meist eignet sich hierfür der Testsieger Riester Rente sehr gut.
Zudem unterliegt der Anbieter einer Riester- Rente wie z.B. die DWS Riesterrente einer sogenannten Informationspflicht, somit hat der Anbieter den Versicherten über Verwaltungs-, Abschluss- und Vertriebskosten, sowie über Aspekte der Kapitalanlage und des Altersvorsorgevermögens in Kenntnis zu setzten.
Der Versicherte muss jedoch unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen. Sollte diese dauerhaft wegfallen, so muss der Versicherte die steuerliche Förderung, sowie die Zulagen zurückzahlen.